Die beiden Punkte, die Unternehmer bei der Mehrwertsteuer am häufigsten falsch machen, sind der Zeitpunkt der Registrierung, nämlich zu spät und damit strafbewehrt, und die fehlerhafte Abgabe der Voranmeldungen. Beides lässt sich mit der richtigen Einrichtung von Beginn an vermeiden.
Die Mehrwertsteuer gilt in den VAE zu einem regulären Satz von 5% auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Unternehmen müssen sich bei der Bundessteuerbehörde (FTA) für die Mehrwertsteuer registrieren, sobald ihr steuerpflichtiger Umsatz im maßgeblichen Zeitraum die Pflichtschwelle von AED 375.000 überschreitet. Unternehmen mit einem Umsatz über AED 187.500 können sich freiwillig registrieren.
Eine freiwillige Registrierung kann bereits sinnvoll sein, bevor sie verpflichtend wird, etwa um die Vorsteuer auf Ihre Kosten geltend zu machen oder um Kunden und Banken ein gefestigteres Profil zu zeigen. Ob sie sich für Sie lohnt, hängt von Ihrer Kostenstruktur und Ihren Kunden ab; ein genauer Blick lohnt sich also mehr als eine Entscheidung nach Schema F.
Ist die Registrierung erst erfolgt, geht es bei der Mehrwertsteuer vor allem um Disziplin: korrekt ausweisen, regelkonforme Rechnungen ausstellen, sauber Aufzeichnungen führen und Voranmeldungen fristgerecht abgeben. Wir übernehmen die Registrierung von Anfang bis Ende und sorgen dafür, dass Sie den laufenden Zyklus verstehen, damit er zur Routine wird und nicht zur Quelle von Strafen.
Der häufigste Mehrwertsteuer-Fehler: zu spät zu registrieren, nachdem die Schwelle von AED 375.000 überschritten wurde, was Verwaltungsstrafen auslöst. Wir behalten Ihre Lage im Blick und registrieren Sie zum richtigen Zeitpunkt, nicht erst, wenn das Bußgeld bereits angefallen ist.